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→ Schwangerenkonfliktberatung nach § 218 StGB,
→ soziale Beratung zu Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Unterhaltspflicht,
Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, sowie Unterstützungsmöglichkeiten durch die
Bundesstiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind“,
→ Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik,
→ Beratung und Begleitung in der Schwangerschaft, nach Schwangerschaftsabbruch, Früh-,
Fehl- und Todgeburt,
→ Verhütungsberatung,
→ Lebens- / Paar- / Erziehungsberatung,
→ Mediation, d.h. Hilfe bei der Findung gemeinsamer Regelungen z.B. zum Umgang.  |